Ablauf eines HRD- bzw. BRCA1/2-Tests

Ablauf eines HRD- bzw. BRCA-Tests

Wie sieht der zeitliche Verlauf eines HRD- und BRCA-Tests aus und was gilt es im Ablauf zu beachten?

Nachweis einer homologen Rekombinationsdefizienz

Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, Defekte in der homologen Rekombination nachzuweisen. Zum einen können Veränderungen der HRR-Gene wie Mutationen oder auch Expressionsunterschiede untersucht werden.

Zum anderen gibt es Ansätze, die den Effekt einer HR-Defizienz auf das Genom anhand typischer Genomschäden untersuchen. Der Nachweis von Genomschäden erfolgt im Tumorgewebe. Zur quantitativen Erfassung der Genomschäden wurden drei verschiedene Scores entwickelt.

Bei Patienten, welche die Zulassungskriterien für einen Wirkstoff, der die DNA-Reparatur hemmt, erfüllen, ist je nach Indikation und Zulassung entweder ein BRCA-Test am Blut oder am Tumorgewebe oder ggf. eine Analyse auf genomische Instabilität mittels HRD-Test am Tumorgewebe erforderlich.

Die verfügbaren HRD-Testsysteme analysieren sowohl die genetische Instabilität auf Basis der verschiedenen Scores als auch den BRCA-Status.

Der Ablauf eines HRD- bzw. BRCA-Tests

Ein HRD-Test am Tumorgewebe wird in einem pathologischen Labor durchgeführt.

Ein BRCA-Test hingegen kann je nach Zulassungssituation in der Molekularpathologie oder in dafür qualifizierten Zentren für Humangenetik oder des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs durchgeführt werden. Bei Veranlassung einer BRCA-Diagnostik hat der Zweck der Analyse einen Einfluss darauf, wo und wie der Test durchgeführt wird und welche Regelungen zur Anwendung kommen.

Diagnostische genetische Untersuchung

Ist eine Person bereits an Krebs erkrankt und die Zielsetzung der Diagnostik ist für eine Therapieplanung zwingend erforderlich, kann die BRCA-Diagnostik am Tumor nach vorheriger optionaler Aufklärung durch jeden Arzt und nach Patienteneinwilligung veranlasst werden. Die Diagnostik im Tumorgewebe erfolgt unabhängig vom Gendiagnostikgesetz (GenDG).1 Bei einem positiven Befund im Tumorgewebe sollte auch eine Abklärung des familiären Risikos mittels Keimbahntestung erfolgen.

Abb. 1: HRD- und BRCA1/2-Test am Tumorgewebe und BRCA1/2-Test am Blut zur Therapieplanung1
[GenDG: Gendiagnostikgesetz; BRCA1/2m: BRCA1/2-Mutation; HRD+:Nachweis einer homologen Rekomination-Defizienz; OC: Ovarialkarzinom; gBRCA1/2m: BRCA1/2-Keimbahnmutation]

Stehen als Therapieoption Substanzen mit Zulassung bei ausschließlich Keimbahn-mutierten Tumoren zur Verfügung, sollte eine Testung im Blut unter Berücksichtigung des Gendiagnostikgesetzes durchgeführt werden. Dabei ist die Aufklärung und schriftliche Patienteneinwilligung gemäß dem GenDG vor Durchführung der genetischen Untersuchung erforderlich, während die genetische Beratung nach Abschluss der Untersuchung und Nachweis einer Genveränderung angeboten werden sollte.

Zur Durchführung der BRCA-Testung an Blut oder Tumorgewebe sind die testenden Einrichtungen zur Teilnahme an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen verpflichtet.1–3
Insbesondere informiert die Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) über die Anforderungen an die Qualitätssicherung genetischer Analysen zu medizinischen Zwecken.4
Für die Pathologie ist die Qualitätssicherungs-Initiative Pathologie (QuIP) – eine gemeinsame Organisation des Bundesverbandes Deutscher Pathologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie (DGP) – mit der Umsetzung dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen betraut.5

Prädiktive genetische Untersuchung

Ist es die Zielsetzung der Diagnostik, bei Gesunden mit auffälliger Familienanamnese mittels Nachweises von Keimbahnmutationen ein individuelles oder familiäres Erkrankungsrisiko abzuklären, wird die Beratung bzw. die Diagnostik durch das Deutsche Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs oder spezialisierte Fachärzte für Humangenetik bzw. humangenetische Testlabore durchgeführt. Jeder Ratsuchende hat bei entsprechender Familienanamnese ein Recht auf diese Untersuchung bzw. eine genetische Beratung durch einen Spezialisten.1,6

Abb. 2: Paneltest inkl. BRCA1/2 aus dem Blut im Kontext des Gendiagnostikgesetzes1
[GenDG: Gendiagnostikgesetz]

Initiierung der HRD- und BRCA- Diagnostik für die Therapieplanung

Der HRD- und BRCA-Test kann zur Therapieplanung von jedem Arzt initiiert werden. Die Zeit von der Testinitiierung bis zum Vorliegen des Testergebnisses kann die Therapiestrategie entscheidend beeinflussen. Es ist daher wichtig, Fast-Track- Prozesse zu etablieren.

Abb. 3: Initiierung der HRD- und BRCA1/2-Diagnostik für Erkrankte mit Ovarial-, Mamma-, Pankreas- oder Prostatakarzinom-Diagnose
[HRD: Homologe Rekombinations-Defizienz; gBRCA1/2m: BRCA1/2-Keimbahnmutation; GenDG: Gendiagnostikgesetz]