BRCA1/2-Mutationen spielen auch für die Therapieplanung bei metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakarzinom eine Rolle.
Bei rund 28 % der Patienten mit metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakarzinom sind Mutationen in Genen für die homologe Rekombinationsreparatur nachweisbar.1 Über einen Gewebetest lassen sich Mutationen in BRCA1 und BRCA2 bei 11 % der Patienten nachweisen.
Davon sind 5 % somatische und 6 % Keimbahnmutationen.2,3
Bei rund 28 % der Erkrankten mit metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakarzinom sind Mutationen in Genen für die homologe Rekombinationsreparatur nachweisbar.1 Über einen Gewebetest lassen sich Mutationen in BRCA1 und BRCA2 bei 11 % der Erkrankten nachweisen.
Davon sind 5 % somatische und 6 % Keimbahnmutationen.2,3
Für Patienten mit metastasiertem Prostatakarzinom waren die Therapieoptionen bisher limitiert, wenn das Prostatakarzinom auf eine Hormonentzugstherapie nicht mehr ansprach, d. h. es kastrationsresistent wurde.
Für Patienten mit metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakarzinom (mCRPC), bei denen eine BRCA1/2-Mutation nachgewiesen werden kann, steht jetzt erstmals eine neue biomarkergesteuerte Therapieoption mit einem Wirkstoff, der die DNA-Reparatur hemmt, zur Verfügung, wenn sie auf eine moderne antihormonelle Therapie nicht mehr ansprechen und alle Zulassungskriterien für diesen Wirkstoff erfüllt sind.
Damit möglichst alle infrage kommenden Patienten von einer Therapie mit diesem Wirkstoff profitieren können, sollte bei Erfüllung der Zulassungskriterien ein Test am Gewebe erfolgen, damit sowohl somatische wie auch Keimbahnmutationen in einem Schritt nachgewiesen werden können.
Für Erkrankte mit metastasiertem Prostatakarzinom waren die Therapieoptionen bisher limitiert, wenn das Prostatakarzinom auf eine Hormonentzugstherapie nicht mehr ansprach, d. h. es kastrationsresistent wurde.
Für Erkrankte mit metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakarzinom (mCRPC), bei denen eine BRCA1/2-Mutation nachgewiesen werden kann, steht jetzt erstmals eine neue biomarkergesteuerte Therapieoption mit einem Wirkstoff, der die DNA-Reparatur hemmt, zur Verfügung, wenn sie auf eine moderne antihormonelle Therapie nicht mehr ansprechen und alle Zulassungskriterien für diesen Wirkstoff erfüllt sind.
Damit möglichst alle infrage kommenden erkrankten Personen von einer Therapie mit diesem Wirkstoff profitieren können, sollte bei Erfüllung der Zulassungskriterien ein Test am Gewebe erfolgen, damit sowohl somatische wie auch Keimbahnmutationen in einem Schritt nachgewiesen werden können.
Wurde beim Gewebetest eine BRCA1/2-Mutation nachgewiesen, sollte eine Analyse an einer Blutprobe erfolgen. Dadurch kann abgeklärt werden, ob es sich bei der nachgewiesenen Mutation um eine Keimbahnmutation handelt und daher ein Erkrankungsrisiko für Familienangehörige oder ein individuelles Risiko für Zweitkarzinome besteht. Für die Blutuntersuchung sollte der Patient nach den Richtlinien des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) beraten werden, wenn es um die Abklärung der familiären Belastung geht.
Wurde beim Gewebetest eine BRCA1/2-Mutation nachgewiesen, sollte eine Analyse an einer Blutprobe erfolgen. Dadurch kann abgeklärt werden, ob es sich bei der nachgewiesenen Mutation um eine Keimbahnmutation handelt und daher ein Erkrankungsrisiko für Familienangehörige oder ein individuelles Risiko für Zweitkarzinome besteht. Für die Blutuntersuchung sollte der Erkrankte nach den Richtlinien des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) beraten werden, wenn es um die Abklärung der familiären Belastung geht.
In der aktuellen S3-Leitlinie wird die Durchführung eines BRCA1/2-Tests bei Patienten mit Progress unter einer Vortherapie mit einer neuen hormonellen Substanz empfohlen.4
In der aktuellen S3-Leitlinie wird die Durchführung eines BRCA1/2-Tests bei erkrankten Personen mit Progress unter einer Vortherapie mit einer neuen hormonellen Substanz empfohlen.4
Abb.1: Aktuelle Empfehlungen zur Therapiesequenz entsprechend der S3-Leitlinie4 Abb. 1: Aktuelle Empfehlungen zur Therapiesequenz entsprechend der S3-Leitlinie. Tabelle modifiziert nach S3-Leitlinie Prostatakarzinom4Die aktuellen ESMO-Leitlinien empfehlen entsprechend bei Patienten mit metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakarzinom einen Test am Tumorgewebe auf Defekte in HRR-Genen.5
Bei Patienten mit metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakarzinom und einer BRCA1/2-Mutation kann eine zielgerichtete Therapie in Erwägung gezogen werden, wenn sie zuvor mit einer neuen hormonellen Substanz therapiert wurden.5
Die Onkopedia-Leitlinie wird zurzeit überarbeitet.6
Die aktuellen ESMO-Leitlinien empfehlen entsprechend bei Personen, die an einem metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinom erkrankt sind, einen Test am Tumorgewebe auf Defekte in HRR-Genen.5
Bei Personen, die an einem metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinom erkrankt sind und eine BRCA1/2-Mutation haben kann eine zielgerichtete Therapie in Erwägung gezogen werden, wenn sie zuvor mit einer neuen hormonellen Substanz therapiert wurden.5
Die Onkopedia-Leitlinie wird zurzeit überarbeitet.6