Was gilt es rechtlich bei der BRCA1/2-Diagnostik zu beachten?
Der Gesetzgeber hat genetische Untersuchungen zum Zwecke der Feststellung genetischer Eigenschaften oder zum Zwecke der Abklärung bereits bestehender Erkrankungen unter den Schutz des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) gestellt.1,2
Das Gesetz regelt dabei sowohl die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen als auch die Verwendung genetischer Proben und Daten, um größtmöglichen Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.1,2
Bei Veranlassung einer BRCA-Diagnostik hat der Zweck der Analyse einen Einfluss darauf, wo und wie der Test durchgeführt wird und welche Regelungen zur Anwendung kommen.
Eine 2-minütige Zusammenfassung zum Gendiagnostikgesetz von Frau Dr. rer. nat. Simone Heidemann erhalten Sie in diesem Video:
Der Gesetzgeber hat genetische Untersuchungen zum Zwecke der Feststellung genetischer Eigenschaften oder zum Zwecke der Abklärung bereits bestehender Erkrankungen unter den Schutz des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) gestellt.1,2
Das Gesetz regelt dabei sowohl die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen als auch die Verwendung genetischer Proben und Daten, um größtmöglichen Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.1,2
Bei Veranlassung einer BRCA-Diagnostik hat der Zweck der Analyse einen Einfluss darauf, wo und wie der Test durchgeführt wird und welche Regelungen zur Anwendung kommen.
Eine 2-minütige Zusammenfassung zum Gendiagnostikgesetz von Frau Dr. rer. nat. Simone Heidemann erhalten Sie in diesem Video:
Ist es die Zielsetzung der Diagnostik, bei Gesunden mit auffälliger Familien- oder Eigenanamnese mittels Nachweises von Keimbahnmutationen ein individuelles oder familiäres Erkrankungsrisiko abzuklären, wird die Beratung bzw. die Diagnostik durch das Konsortium für familiären Brust- und Eierstockkrebs oder spezialisierte FachärztInnen für Humangenetik bzw. humangenetische Testlabore durchgeführt. Jede/r Ratsuchende hat bei entsprechender Familienanamnese ein Recht auf diese Untersuchung bzw. eine genetische Beratung durch eine/n SpezialistIn.
Welche Rolle eine nachgewiesen BRCA1/2-Keimbahnmutation für PatientInnen und deren Angehörige spielt, erfahren Sie in diesem Video von Frau Dr. rer. nat. Simone Heidemann:
Ist es die Zielsetzung der Diagnostik, bei Gesunden mit auffälliger Familien- oder Eigenanamnese mittels Nachweises von Keimbahnmutationen ein individuelles oder familiäres Erkrankungsrisiko abzuklären, wird die Beratung bzw. die Diagnostik durch das Konsortium für familiären Brust- und Eierstockkrebs oder spezialisierte Fachärzt:innen für Humangenetik bzw. humangenetische Testlabore durchgeführt. Alle Ratsuchenden haben bei entsprechender Familienanamnese ein Recht auf diese Untersuchung bzw. eine genetische Beratung durch spezialisiertes Fachpersonal.
Welche Rolle eine nachgewiesen BRCA1/2-Keimbahnmutation für Erkrankte und deren Angehörige spielt, erfahren Sie in diesem Video von Frau Dr. rer. nat. Simone Heidemann:
Ist eine Person bereits an Krebs erkrankt und die Zielsetzung der Diagnostik ist für eine Therapieplanung zwingend erforderlich, kann die BRCA1/2-Diagnostik nach vorheriger Aufklärung und Patienteneinwilligung durch alle approbierten ÄrztInnen veranlasst werden. Die Diagnostik im Tumorgewebe erfolgt unabhängig vom Gendiagnostikgesetz (GenDG). Bei einem positiven Befund im Tumorgewebe sollte auch eine Abklärung des familiären Risikos mittels Keimbahntest angeboten werden.
Frau Dr. rer. nat. Simone Heidemann fasst die Unterschiede zwischen einer diagnostischen und einer prädiktiven Untersuchung in folgendem Video kurz zusammen:
Ist eine Person bereits an Krebs erkrankt und die Zielsetzung der Diagnostik ist für eine Therapieplanung zwingend erforderlich, kann die BRCA1/2-Diagnostik nach vorheriger Aufklärung und Patienteneinwilligung durch alle approbierten Ärzt:innen veranlasst werden. Die Diagnostik im Tumorgewebe erfolgt unabhängig vom Gendiagnostikgesetz (GenDG). Bei einem positiven Befund im Tumorgewebe sollte auch eine Abklärung des familiären Risikos mittels Keimbahntest angeboten werden.
Frau Dr. rer. nat. Simone Heidemann fasst die Unterschiede zwischen einer diagnostischen und einer prädiktiven Untersuchung in folgendem Video kurz zusammen:
Abb. 1: Unterscheidung zwischen prädiktiver und diagnostischer genetischer UntersuchungDen vollständigen Gesetzestext können Sie hier einsehen: https://www.gesetze-im-internet.de/gendg/index.html
Sie möchten einen Überblick darüber erhalten, wann eine ärztliche Aufklärung und wann eine genetische Beratung notwendig ist und wer diese jeweils durchführen kann? Darüber spricht Frau Dr. rer. nat. Simone Heidemann in diesem kurzen Video: